Stand: 2015
- Die Schulleitung übernimmt es, Wissen und Fähigkeiten zum Bestehen der Überprüfung beim Gesundheitsamt bzw. einer anderen Fachausbildung zu vermitteln.
- Die Schulleitung ist berechtigt, den Ausbildungsort zu bestimmen. Ab 01.07.2013 ist dies die Eberstädter Straße 31 in 64367 Nieder-Ramstadt. Mit einer Frist von zwei Monaten kann dieser Ort neu bestimmt werden.
- Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden mit einer Frist von drei Monaten ab Kündigungseingang. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Schulleitung behält sich das Recht der fristlosen Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens vor. Zu Beginn einer mehrmonatigen Ausbildung gibt es ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Bei Absage innerhalb einer Woche vor dem Kurs wird die Hälfte der Kursgebühr des Anfangskurses fällig.
- Die Schülerin/der Schüler kann nach Absprache zwischen den einzelnen Kursen gleichen Typs wechseln.
- Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt wie unten ausgemacht. Bei Zahlungsverzug um mehr als drei Wochen werden Verzugszinsen in Höhe von 6% p. a. fällig. Bei vorzeitiger Kündigung der Ausbildung werden die jeweils angegebenen monatlichen Kosten einer Ausbildung zur Berechnung der gehabten Leistungen zugrunde gelegt.
- Bei Unterrichtsausfall durch Krankheit oder andere Gründe von Seiten der Schule bemüht sich die Schulleitung um Ersatz. Der Unterrichtsinhalt wird nachgeholt. Höhere Gewalt ist hiervon ausgenommen.
- Die hessischen Schulferien sind unterrichtsfrei. Ausgenommen sind Kurse, die als Ferienkurse konzipiert sind oder Unterricht, der bereits zu Vertragsbeginn dort terminiert ist. Eventuell nachzuholender Unterricht darf in den Ferien gehalten werden.
- Manches Lernen therapeutischer Arbeit erfolgt durch Üben der Teilnehmer miteinander. Es entstehen Prozesse der Selbsterfahrung. Dies ist mir bekannt. Etwa vorhandene Einschränkungen meiner körperlichen oder psychischen Belastbarkeit (Bewegungseinschränkungen, Behinderungen, Medikamenteneinnahme) bespreche ich bei der Anmeldung mit der Schulleitung.
- Alle Schulmitglieder verpflichten sich zum Stillschweigen über Informationen, die während der Ausbildung über das körperliche oder seelische Befinden eines Teilnehmers oder Probepatienten gegeben werden.
- Alle Skripte, die von heil+kunst herausgegeben werden, unterliegen dem Urheberrecht und werden nur den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.